Am Donnerstag, den 16.06.2013 wurde die Genossenschaft "Ein Haus für Alle - Soest eG" gegründet.
Die Satzung erklärt in der Präambel und dem ersten Paragrafen den Zweck der Genossenschaft:
Präambel
Mit dem Wohnprojekt "Ein Haus für Alle - Soest" möchten wir eine Form des Zusammenlebens verwirklichen, die dem Alleinsein und der Einsamkeit entgegenwirkt. Wir werden ein Haus bauen, in dem Menschen als Familie oder Single, Alt oder Jung, mit oder ohne Behinderung unter einem Dach wohnen, füreinander da sind, sich umeinander kümmern.
§ 1 Name, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft
- Die Genossenschaft heißt Ein Haus für Alle - Soest eG. Sitz ist Soest.
- Zweck der Genossenschaft ist die gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau, der Betrieb und die Verwaltung einer Immobilie für Wohnen im Sinne von Inklusion nach der UN-Menschenrechtskonvention zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und generationenübergreifendes Wohnen.
Darum Genossenschaft
Wir haben uns als Rechtsform für unser Wohnprojekt für die Genossenschaft entschieden, weil die Genossenschaft einen sehr engen kontrollierten Rechtsrahmen für die Beziehungen der Genossen untereinander und den wirtschaftlichen Beziehungen nach außen setzt. Wikipedia beschreibt Genossenschaft als Zusammenschluss von natürlichen beziehungsweise juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche beziehungsweise soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen Geschäftsbetrieb ist.
Eine Genossenschaft ist wegen der gewählten Rechtsform Kaufmann nach §17 GenG Formkaufmann und somit Kaufmann im Sinne des Handelsrechts.
Wichtig war für uns, dass die Haftung, des Genossenschaftsmitglieds für getätigte Geschäfte, auf die eingezahlten Genossenschaftsanteile beschränkt ist.
Die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens
- Du wohnst so sicher wie ein Eigentümer (eigentlich unkündbar).
- Du bleibst so flexibel wie ein Mieter (2-jährige Kündigungsfrist).
- Durch die Mieteinnahmen (Nutzungsentgelte) werden die genossenschaftlichen Kredite zurück gezahlt und die laufenden Kosten für das Gebäude und die Genossenschaft gedeckt.
- Maximale Wohnqualität zu einem dauerhaft günstigen Preis, weil die Genossenschaft nicht gewinnorientiert arbeitet, sondern der sicheren Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder verpflichtet ist.
- Nach Ablauf der Kredite (nach ca. 30-40 Jahren) zahlst Du nur noch die laufenden Kosten für das Gebäude und der Genossenschaft.
- Bei Kündigung erhältst Du Deine Einlage zum aktuellen Wert zurück.
- Deine Einlage und das Nutzungsrecht kannst Du auch vererben.
- Möglichkeit der Altersvorsorge durch das Wohn-Riestern der Einlage.
- WOHNEN wie im EIGENTUM - für alle, die sonst nur schwer oder gar nicht das Eigentum erwerben können.
So kannst Du Mitglied werden
- Mitglied werden: Du füllst eine „Beitrittserklärung“ aus und sendet diese an den Vorstand. Dieser entscheidet, ob er diese annimmt oder nicht. Um Genosse*in zu werden mußt Du mindestens einen Anteil an der Genossenschaft er werden (ein Anteil entspricht 500 €). Zusätzlich fällt ein Eintrittsgeld in Höhe von 500 € an (dies könnte man auch als Aufnahmegebühr bezeichnen). Als Mitglied erwirbst Du das Recht eine Wohnung in unserem Haus zu bewohnen. Dazu ist der Erwerb weiterer Anteile erforderlich. Festgelegt ist ein Anteil á 500 € pro qm Wohnfläche. Voraussetzung ist das eine Wohnung zur Neuvermietung angeboten wird. Mit Deinen Anteilen erwirbst Du einen Anteil am Wert des Hauses (Du bist also Miteigentümer). Da die Genossenschaft nicht gewinnorientiert ist, werden keine Dividenden gezahlt. Die Genossenschaft wird von einem Vorstand geführt, der von einem Aufsichtsrat kontrolliert wird. Der Vorstand führ die Geschäfte. Wichtige Entscheidungen werden auf der jährlichen Generalversammlung getroffen. Dabei hat jede*r Genosse*in ein Stimme, egal mit wie vielen Anteilen Er/Sie an der Genossenschaft beteiligt ist. Die Genossenschaft ist also eine demokratische Geschäftsform.
Du investierst in die Zukunft
Jedes Mitglied der Genossenschaft (unabhängig davon, ob es eine Wohnung nutzt) kann in die Genossenschaft investieren. Wir bieten derzeit eine Verzinsung von 2 % für angelegtes Kapital an.
Nachdem Du bei uns Mitglied geworden bist und das Nutzungsrecht an einer Wohnung erlangt hast kannst Du dort nach Fertigstellung lebenslang wohnen.
Für die Nutzung der Wohnung leistest Du ein monatliches Nutzungsentgelt (eine Miete). Zum Nutzungsentgelt ist noch ein monatlicher Abschlag für die Betriebskosten und die Heizung zu leisten, die jährlich über eine separate Abrechnung verrechnet werden.
Der Vorteil des Wohnens in unserer Genossenschaft
Alle Mitglieder können sich mit ihren Fähigkeiten in die Genossenschaft einbringen. Buntes lebendiges Miteinander stärkt die Gemeinschaft und fördert positives Wohnklima.
Einige Tätigkeiten, wie Hausverwaltung, Hausmeister, Gartenarbeiten usw. können von Mitgliedern - je nach Fähigkeiten - gegen eine Aufwandsentschädigung übernommen werden, da die Genossenschaft diese Leistungen sonst an Dritte gegen ein Entgelt vergeben müsste.
Damit lassen sich die Betriebskosten absenken, so dass davon alle Mitglieder profitieren.
Aber auch im Vorstand der Genossenschaft oder als "Kümmerer" der Gemeinschaft werden Talente gesucht, die Ihre Fähigkeiten und ihr Erfahrungswissen allen in der Gemeinschaft zur Verfügung stellen möchten.
Wohnen mit Zukunft
Das Einbringen der Mitglieder in das Geschehen führt zu einer größeren Zufriedenheit und einer höheren Wohn- und Lebensqualität, so dass wir von einem geringen Leerstand und dauerhaft günstigen Mieten ausgehen.